Gemeindeverwaltung
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32
Kontaktformular |
Öffnungszeiten |
Notdienste |
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32
Kontaktformular |
Öffnungszeiten |
Notdienste |
Anmeldung Eheschließung:
Eheschließungen können beim Standesamt am Haupt- oder Nebenwohnsitz der Partner gemeldet werden
Zur Anmeldung benötigen Sie:
Die Anmeldung der Eheschließung behält ein halbes Jahr Gültigkeit.
Der Eheschließungstermin erfolgt nach Prüfung der Ehefähigkeit frühestens ein halbes Jahr im Voraus.
Bezeichnung | Kosten |
---|---|
Prüfung Ehefähigkeit | 50,00 € |
Prüfung der Ehefähigkeit (mit Auslandsbeteiligung) | 70,00 € |
Heiratsurkunde | 10,00 € |
Eheschließung Ortsansässiger im Festsaal während der Öffnungszeiten der Verwaltung |
20,00 € |
Eheschließung Ortsfremder im Festsaal während der Öffnungszeiten der Verwaltung |
40,00 € |
Eheschließung im Festssaal außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung | 70,00 € |
Eheschließung Ortsansässiger in der Basilika während der Öffnungszeiten der Verwaltung |
40,00 € |
Eheschließung Ortsfremder in der Basilika während der Öffnungszeiten der Verwaltung |
80,00 € |
Eheschließung in der Basilika außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung | 150,00 € |
Hier finden Sie eine Übersicht über die kommenden Trautermine und erhalten einen Einblick in den Trausaal des Rathauses sowie in die romanische Basilika.
--> Das Standesamt Breitungen (Werra) stellt sich vor
Geburten:
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Bezirk es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Ist ein Kind tot geboren oder während der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am folgenden Werktag erstattet werden. (Geburtsanzeige, Eheurkunde, PA sind vorzulegen)
Bezeichnung | Kosten |
---|---|
Geburtsurkunde ausstellen | 10,00 € pro Urkunde |
Kirchenaustrittserklärungen:
Im Standesamt können Sie auch Ihren Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklären. Dafür ist es lediglich notwendig, dass Sie persönlich unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes und Ihrer Geburtsurkunde beim Standesamt Ihren Austritt erklären und diesen mit Ihrer Unterschrift versehen. Zuständig für den Austritt, ist das Wohnsitzstandesamt.
Bezeichnung | Kosten |
---|---|
Kirchenaustrittserklärung | 30,00 € |
Namenserklärungen:
Bezeichnung | Kosten |
---|---|
Namenserklärung | 25,00 € |
Ausstellung Bescheinigung zur Namensänderung | 10,00 € |
Widerruf einer Namenserklärung | 25,00 € |
Aufgrund des Umfanges und der teils komplexen Verfahrensweise kann hier auf diesen Bereich nicht näher eingegangen werden. Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeiter im Standesamt.
Personenstandsurkunden:
Im Standesamt können aufgrund der dort geführten Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:
Bezeichnung | Kosten |
---|---|
Dokument ausstellen lassen | zwischen 2,50 € und 10,00 € pro Dokument |
Sterbefälle:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Das Stammbuch der Familie, der Totenschein und der Personalausweis des/der Verstorbenen sind vorzulegen.
Bezeichnung | Kosten |
---|---|
Sterbeurkunde | 10,00 € pro Urkunde |
Vaterschaftsanerkennung:
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann,
Die Vaterschaft kann vor jedem Standesbeamten in Deutschland, auch schon vor der Geburt des Kindes, anerkannt werden. Die Vaterschaftsanerkennung bedarf jedoch der Zustimmung der Kindesmutter. Zur Anerkennung der Vaterschaft bietet es sich daher an, dass Vater und Mutter gemeinsam erscheinen!
Vorzulegende Unterlagen:
Bei noch ledigen Eltern genügt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes und der Geburtsurkunden der beiden Elternteile und falls die Geburt des Kindes schon beurkundet ist, auch die Geburtsurkunde des Kindes.
Bezeichnung | Kosten |
---|---|
Vaterschaftsanerkennung | Gebührenfrei |
Sonstiges:
Bezeichnung | Kosten |
---|---|
Auskünfte aus einem Personenstandsbuch oder Register | 7,00 € je Auskunft |
Aufnahme einer Niederschrift über eine Niederschrift an Eides statt |
25,00 € |