Gemeindeverwaltung
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32
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11. 11. 2024 - Uhr
St. Marienkirche Frauenbreitungen
Ein Kinderreisepass kann nur noch bis zum 31.12.2023 beantragt und nur für Kinder ausgestellt werden, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Nähere Infos der Bunderegierung finden Sie hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html