Gemeindeverwaltung
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32
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Die Gemeinde Breitungen bietet folgende Liegenschaft zum Verkauf an:
Unbebautes Grundstück, gelegen in der Wirtsgasse
Gemarkung Breitungen, Flurstück 614/6 Größe: 680 m²
Hinweise zur Nutzung des Grundstückes:
Die Fläche ist nur als Grünfläche/Gartenfläche und als Stellfläche nutzbar. Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet und darf nicht bebaut werden. Die Fläche muss dauerhaft als Feuer-wehrzufahrt zugänglich sein. Des Weiteren ist auf dem Grundstück eine Gasleitung verlegt.
Grundstückswert nach Bodenrichtwert: 32 €/m² x 680 m² = 21.760 €
(Ansatz 1/2 BRW abzüglich gebildeter Abschläge für Feuerwehrzufahrt, nicht bebaubar, dingliche Sicherung von Leitungen 25%)
Das Mindestgebot liegt bei: 8.160 €
Bei Abgabe eines Kaufpreisangebotes sollte der Bieter die geplante Nutzung mitteilen.
Die Kosten der Beurkundung und Durchführung des Kaufvertrages, sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Erwerber.
Hinweise zum Gebotsverfahren:
1. Eine Belastung des Grundbuches vor Eigentumsumschreibung ist nicht möglich.
2. Kosten für die Erstellung der Angebote werden von Seiten der Gemeinde Breitungen nicht
erstattet.
3. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt.
Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.
4. Die Ausschreibung stellt kein rechtsgeschäftliches Angebot der Gemeinde Breitungen zum
Verkauf des Objektes dar. Sie ist eine an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete, für die
Gemeinde Breitungen unverbindliche, Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten.
Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung zum Verkauf des Objektes. Die Gemeinde
Breitungen behält sich in Verbindung mit dem Gemeinderat die volle Entscheidungsfreiheit
darüber vor, ob, an wen und zu welchen Bedingungen das Objekt verkauft wird.
5. Die Interessenten können aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der Gemeinde
Breitungen herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen diese geltend machen
6. Der Verkäufer ist berechtigt, das Veräußerungsverfahren jederzeit abzubrechen oder ganz aufzu-heben. Eine Erstattung von Aufwendungen findet nicht statt. Die Unterlagen werden nicht zurück-gesendet.
7. Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden.
a. Vollständigkeit: Das Angebot des Bieters muss vollständig sein, d. h. es muss die
geforderten einzureichenden Unterlagen beinhalten.
b. Bedingungsfrei: Das Angebot des Bieters darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind.
c. Vorbehaltsfrei: Das Angebot des Bieters darf keine Einschränkungen beinhalten.
8. Die Auswahl des Käufers ist abhängig vom Kaufpreis. Bei gleichwertigen Geboten erfolgt eine Aus-wahl nach dem Eingangsdatum.
9. Die Angebote sind in einem verschlossenem Umschlag mit dem Kennwort: „Kaufangebot Wirts-gasse“ bis zum 03.03.2023 an die
Gemeindeverwaltung Breitungen
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
zu adressieren.
Mit Abgabe eines Angebotes erkennt der Bieter die beschriebenen Bedingungen des Verkäufers an.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Heimrich unter 036848/882-23 zur Verfügung.