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Aufstellung eines Gewässerunterhaltungsplans durch den Gewässerunterhaltungsverband „Hasel/Lauter/Werra“

Breitungen, den 04. 06. 2021

Der Gewässerunterhaltungsverband „Hasel/Lauter/Werra“ (GUV) ist gemäß § 31 Abs. 8 ThürWG gesetzlich dazu verpflichtet, einen Gewässerunterhaltungsplan (GUP) für die Gewässer zweiter Ordnung in seinem Verbandsgebiet aufzustellen. Grundsätzlich werden Maßnahmen in der Sohle, am Ufer und im Gewässerumfeld zugeordnet. Weiterhin werden Anlagen im Gewässer erfasst, um ggf. Maßnahmen abzuleiten.
Mit der Planung wurde das Ingenieurbüro Wilke aus Breitungen beauftragt.


Folgenden Gemeinden sind betroffen:
-    Kaltennordheim
-    Friedelshausen
-    Wasungen 
-    Roßdorf
-    Rosa
-    Schwallungen
-    Mehmels
-    Christes
-    Schmalkalden
-    Fambach
-    Breitungen/Werra
-    Brotterode/Trusetal
-    Floh-Seligenthal

 

Wir bitten hiermit alle Grundstückseigentümer den Mitarbeitern des Ingenieurbüros den Zugang zum Gewässer zu gewähren. Die Begehungen werden im Zeitraum vom 01.06. bis 30.08.2021 durchgeführt.
 

 

Bild zur Meldung: Aufstellung eines Gewässerunterhaltungsplans durch den Gewässerunterhaltungsverband „Hasel/Lauter/Werra“

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